Seminare

Die Seminare werden ausgerichtet vom Krankenhausinstitut Rheinland-Pfalz für Fort- und Weiterbildung gGmbH.
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Zeigt alle 5 Ergebnisse

  • Kostensicherung bei Patienten ohne Krankenversicherung
    – Seminar am 20.11.2024 in Mainz

    Neben den Streitigkeiten mit den Kostenträgern für das Gesundheitswesen im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses bereiten erfahrungsgemäß Abrechnungsfälle ohne Bestehen einer Krankenversicherung für den Patienten in der täglichen Krankenhauspraxis erhebliche Schwierig­keiten. Dieses Seminar befasst sich ausführlich mit strittigen Abrechnungsfällen, die aus dem Nichtbestehen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung für den Patienten oder der Einreise aus dem Ausland in die Bundesrepublik resultieren.

    Der Vortrag stellt die Rechtslage bei besonderen Kostensicherungsfällen dar. Es wird anhand von praktischen Fallbeispielen aus der täglichen Arbeit der ReferentInnen und einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen das bestmögliche Vorgehen in der Praxis aufgezeigt, beginnend bei der Aufnahme bis endend zur Rechnungslegung und Durchsetzung der Forderung. Die Teilnehmer erhalten wertvolle Verhaltensvorschläge zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen im eigenen Hause, dem Zusammentreffen mit den Leistungsträgern bzw. Patienten und können auf diese Weise verhindern, dass offene Forderungen nicht realisiert werden können.

     

    Ort: Mainz
    Datum: 20.11.2024
    Anmeldefrist: 04.11.2024
    Preis 350,00
    Freie Plätze:
    30
  • Basisseminar: Krankenhausfinanzierung in der Somatik
    – Seminar am 05.11.2024 in Mainz

    Die Systematik der Krankenhausfinanzierung in der Somatik ist insbesondere für Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger bzw. Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger schwer zu verstehen. Jährlich werden ca. 17 Millionen Patientinnen und Patienten stationär im Krankenhaus versorgt. Die Krankenhausfinanzierung im stationären Bereich erfolgt nach dem Prinzip der sogenannten „dualen Finanzierung“: Die Betriebskosten für die Behandlung der Patientinnen und Patienten werden von den Krankenkassen finanziert. Die Investitionskosten für Bau, Instandhaltung und Medizintechnik werden grundsätzlich von den Bundesländern getragen. Das Vergütungssystem wird jedes Jahr im Rahmen von DRG-Fallpauschalen und der Landesbasisfallwerte festgelegt. Die Finanzierung der Pflegepersonalkosten erfolgt für somatische Krankenhäuser gesondert. Für das Jahr 2025 ist die „große Krankenhausreform“ im somatischen Bereich angekündigt.

    Sie erhalten in diesem Grundlagenseminar einen umfassenden und praxisbezogenen Überblick über die aktuelle stationäre und ambulante Krankenhausfinanzierung.

     

    Ort: Mainz
    Datum: 05.11.2024
    Anmeldefrist: 22.10.2024
    Preis 320,00
    Freie Plätze:
    18
  • Ambulante Leistungen im Krankenhaus
    – Seminar am 26.11.2024 in Mainz

    Obwohl der „Sicherstellungsauftrag“ für die ambulante Versorgung bei der Kassenärztlichen Vereinigung und den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten liegt, werden jährlich über 40 Millionen Patientinnen und Patienten ambulant, vorstationär, nachstationär oder stationsersetzend im Krankenhaus behandelt. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt im Wesentlichen auf Basis des Tarifwerks der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten (EBM). Verschaffen Sie sich einen strukturierten Überblick über die vielfältigen Rechtsgrundlagen und Abrechnungsregeln der ambulanten Leistungserbringung im Krankenhaus.

    In diesem Seminar erhalten Sie umfassende Informationen über die ambulanten Versorgungs­formen im Krankenhaus, deren rechtliche Zugangsvoraussetzungen und einen Überblick über die Höhe der jeweils erzielbaren Erlöse.

     

     

    Ort: Mainz
    Datum: 26.11.2024
    Anmeldefrist: 12.11.2024
    Preis 320,00
    Freie Plätze:
    14
  • Digitalisierung im Krankenhaus:
    Aktuelle normative Anforderungen mit besonderer Relevanz für die Krankenhaus-IT
    – Seminar am 05.09.2024 in Mainz

    Die Digitalgesetzgebung des BMG umfasst neben der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbeschei­nigung (eAU) und dem E-Rezept ab dem Jahr 2025 auch die Unterstützung der elektronischen Patientenakte („ePA für alle“). Mit dem neuen Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) wird zudem eine zentrale Instanz für Festlegungen hinsichtlich der Interoperabilität geschaffen. Die deutsche Krankenhausgesellschaft ist als Gesellschafterin in die Überlegungen der gematik eng eingebunden. Es werden die heute bekannten Rahmenbe­dingungen für die Implementierung der „ePA für alle“ dargestellt und auf notwendige Vorarbeiten der IT-Abteilungen hingewiesen.

    Die Umsetzung der NIS2- und CER-Richtlinie erfolgt in zwei parallelen, aber eng verzahnten Gesetzgebungsprozessen (NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz, Kritis-Dachgesetz). Bei Gesetzgebungsverfahren sollen bis 17.10.2024 abgeschlossen werden. Dennoch sind bisher noch wichtige Fragen offen. Das Seminar stellt den aktuellen Stand der Gesetzgebungs­verfahren vor, geht auf Änderungen im Vergleich zur heutigen Cybersicher­heitsgesetzgebung ein und gibt einen Ausblick auf die Weiterentwicklung des branchenspezi­fischen Sicherheitsstandards (B3S) sowie den neu zu entwickelnden branchenspezifischen Resilienz Standard (BRS).

    Unter dem Stichwort „Digitalisierung der medizinischen Versorgung im Krankenhaus“ sind auch weitergehende Datenübermittlungspflichten relevant, für die eine unmittelbare oder mittelbare Unterstützung der IT-Abteilungen notwendig wird. Von der Anwendung eines Organspende­re­gisters über Datenübermittlungspflichten an das Implantate-Register bis hin zu den Übermittlungsverpflich­tungen nach § 21 Abs. 3b bzw. Abs. 7 KHEntgG oder den im Entwurf des Notfallgesetzes geplanten Fallübermittlungen aus integrierten Notfallzentren (INZ) in den stationären Bereich gibt das Seminar einen Überblick über weitere gesetzliche Anforderungen, die im Zweifel auch sanktioniert sind.

    Abschließend bietet das Seminar einen Überblick über die ab 2025 geltende KHZG-Sanktionsver­einbarung, zusätzlich werden Hinweise zu den inzwischen bekannt gewordenen Stichprobenprüfung des Bundesministeriums für Finanzen und der EU-Kommission gegeben.

     

     

    Ort: Mainz
    Datum: 05.09.2024
    Anmeldefrist: 22.08.2024
    Preis 260,00
    Freie Plätze:
    2
  • SAFE THE DATE!
    24. Casemix-Konferenz Rheinland-Pfalz am 02.12.2024
    Bitte melden Sie sich erst nach Veröffentlichung der Einladung an!

    Preis 0,00
    Freie Plätze:
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