Seminare

Die Seminare werden ausgerichtet vom Krankenhausinstitut Rheinland-Pfalz für Fort- und Weiterbildung gGmbH.
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  • Update: Datenübermittlungspflichten nach dem Krankenhaustransparenzgesetz incl. der Änderungen durch das Medizinforschungsgesetz
    – Für Mitgliedskrankenhäuser kostenfreies Online-Seminar am 10.01.2025

    Auf der Grundlage des Krankenhaustransparenzgesetzes wird seit Mai 2024 der Bundes-Klinik-Atlas herausgegeben. Dieser soll über das Leistungsangebot der Krankenhausstandorte informieren. Dazu haben Krankenhäuser vierteljährlich und jährlich umfangreiche zusätzliche (Personal-)Daten an das InEK und das IQTIG übermitteln. Durch das am 29.10.2024 im Bundesgesetzblatt verkündete Medizinforschungsgesetz sind weitere Verpflichtungen in Kraft getreten: Die Meldeverpflichtung zum ärztlichen Personal wurde erheblich verschärft, indem diese Daten künftig zusätzlich nach Leistungsgruppen aufgeschlüsselt werden müssen. Weiterhin müssen künftig auch Informationen über die Teilnahme an dem vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern übermittelt werden. Zudem wurden auch die Sanktionsregelungen im Zusammenhang mit den Meldepflichten für das Transparenzverzeichnis verschärft. Die Höhe der Sanktion wird pauschal auf 50.000 € pro Kalenderquartal und Standort eines Krankenhauses festgelegt.

    Aktuell liegen noch keine Informationen darüber vor, bis zu welchem Zeitpunkt die Datensatzbeschreibung des InEK abgeändert sein wird (Stand: 20.11.2024). Die quartalsweise Meldung zum ärztlichen Personal im Rahmen der Meldepflicht zum Transparenzverzeichnis wäre regulär nächstmalig am 15.01.2025 fällig, die Jahresmeldung inklusive der neu hinzugekommenen Daten zu den Notfallstrukturen in den Krankenhäusern am 31.03.2025.

    Sie erhalten einen Überblick der Neuregelungen, sowie Ansätze zu notwendigen Prozessveränderungen um die entsprechenden Umsetzungsmaßnahmen zu treffen.

    Ort: Online-Seminar
    Datum: 10.01.2025
    Anmeldefrist: 03.01.2025
    Preis 0,00
    Freie Plätze:
    58
  • Datenbasierte Folgenabschätzung zum KHVVG von Vebeto
    – Kostenfreie Online-Informationsveranstaltung am 21.11.2024

    Die Firma Vebeto wird eine aktuelle Studie mit einer datenbasierten Folgenabschätzung des KHVVG am kommenden Montag, den 18.11.2024, im Rahmen einer DKG-Pressekonferenz veröffentlichen.

    Vebeto hat sich freundlicherweise bereit erklärt, den Mitgliedskrankenhäusern in einer Videokonferenz die Folgen für das Bundesland Rheinland-Pfalz zu erläutern. In Simulationsstudien wird der Einfluss von Mindestfallzahlen auf die Krankenhausplanung, Szenarien der Vorhaltefinanzierung, Folgen der Verbotsliste Onkologische Chirurgie sowie weitere Themen bezogen auf das Bundesland Rheinland-Pfalz vorgestellt.

    Ort: Online-Seminar
    Datum: 21.11.2024
    Anmeldefrist: 19.11.2024
    Preis 0,00
    Freie Plätze:
    4
  • Auslagerung der IT durch öffentliche Krankenhäuser
    Für Mitgliedskrankenhäuser kostenfreies Online-Seminar am 04.12.2024

    IT-Auslagerungen durch öffentliche Krankenhäuser nehmen stark zu. Im Markt ist zu beobachten, dass Krankenhäuser aufgrund von erheblichem Digitalisierungsbedarf und Kostendruck vermehrt über Auslagerungen an IT-Dienstleister nachdenken und sich die Liberalisierung der Landeskrankenhausgesetze zu Nutze machen wollen. Auslagerungen sind eine Möglichkeit, sich auf die eigenen Kernkompetenzen zu konzentrieren, das Anlagevermögen zu reduzieren und marktführende Dienstleister mit der Erbringung von Leistungen nach aktuellen Standards zu beauftragen. So können einerseits zukunftssicher IT-Infrastrukturen aufgebaut und genutzt werden, die den regulatorischen Anforderungen (z.B. KRITIS und NIS-2) genügen und andererseits Grundlage für eine effektive Nutzung moderner IT-Applikationen und datengetriebener Geschäftsmodelle sein können.

     

    Dabei sind aber vielfältige rechtliche Anforderung zu berücksichtigen, insbesondere was das Vergaberecht, den Daten- und Geheimnisschutz sowie die Vertragsgestaltung aus Kundensicht betrifft. Der Dienstleister muss sorgfältig durch ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren ausgewählt werden. Die Übertragung der Verantwortung für den Betrieb der IT-Infrastruktur auf einen externen Dienstleister sollte nur mit einer vertraglichen Absicherung nach anerkannten Grundsätzen der Gestaltung von Auslagerungsverträgen erfolgen. Denn ohne eine gesichert vollständig unterbrechungsfreie zur Verfügungsstellung der IT-Leistungen kann die medizinische Versorgung effizient sichergestellt werden. In dem Online-Seminar stellen Ihnen die Rechtsexperten von Oppenhoff & Partner die wichtigsten rechtlichen Leitplanken vor und geben Hinweise zur praktischen Umsetzung.

    Ort: Online-Seminar
    Datum: 04.12.2024
    Anmeldefrist: 20.11.2024
    Preis 0,00
    Freie Plätze:
    53
  • 24. Casemix-Konferenz Rheinland-Pfalz am 02.12.2024 in Mainz

    Am Jahresende möchten wir Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Änderungen in den Entgeltkatalogen für 2025 gegeben. Ein Schwerpunkt der Veranstaltung wird die vom Bundesgesetzgeber noch in diesem Jahr angekündigte Krankenhaus- und Versorgungsreform sein. Die Krankenkassen in Rheinland-Pfalz haben in einem Gutachten zur Zukunft der Krankenhausstrukturen in Rheinland-Pfalz eigene Planungsvorstellungen bereits im Frühjahr 2024 in einem von hcb erstellten Gutachten vorgestellt, die Ihnen vom Verfasser der Studie erläutert werden. Nicht zuletzt müssen Krankenhäuser sich auch über ihre Rechtschutz­möglichkeiten im Rahmen der Reform bewusst sein, die in einem weiteren Vortrag erläutert werden.

    Ort: Mainz
    Datum: 02.12.2024
    Anmeldefrist: 17.11.2024
    Preis 230,00
    Freie Plätze:
    37
  • Aktuelles aus der Prüfung und Rechnungslegung von Krankenhäusern sowie aus dem Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht
    – Seminar am 05.12.2024 in Mainz

    Die Krankenhausreform wird auch Auswirkungen auf Rechnungslegung und Prüfung haben, die im Seminar auf Basis des aktuellen regulatorischen Stands aufgezeigt werden. Des Weiteren werden Ihnen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung flankierend Hinweise geben, wie die Prüfung voraussichtlich zu erfolgen hat.

    Auch im Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht ist aktuelles Fachwissen unabdingbar. Zahlreiche gesetzliche Neuerungen sowie aktuelle Rechtsprechungsentwicklungen und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung müssen im operativen Tagesgeschäft sowie bei der steuerlichen Gestaltung berücksichtigt werden. Aktuell sind vielfältige Themen zu klären: Wird die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung abgeschafft? Sind Verluste im steuerpflichtigen Bereich gemeinnützigkeitsgefährdend? Welche aktuellen Entwicklungen gibt es bei der umsatzsteuerlichen Organschaft? Auf diese und anderen praxisrelevante Fragestellungen erhalten Sie im Seminar eine Antwort. Wir geben Ihnen einen umfassenden Überblick, welche steuerlichen und gemeinnützigkeitsrechtlichen Themen für Krankenhäuser in 2025 wichtig sind. Profitieren Sie besonders vom hohen Praxisbezug dieses Seminars.

    Ort: Mainz
    Datum: 05.12.2024
    Anmeldefrist: 19.11.2024
    Preis 320,00
    Freie Plätze:
    25
  • Spezialfragen der Abrechnung und Abrechnungsprüfung im G-DRG-System 2025
    – Seminar am 11. Dezember 2024 in Mainz

    Mit diesem Seminar bringen wir Ihre Kenntnisse zum DRG-Fallpauschalenkatalog und den Abrechnungsbestimmungen auf den neuesten Stand. Sie erhalten Tipps zu Abrechnungsfragen, zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu MD-Prüfungen sowie der Regelungen der PrüfvV, zur Abrechnung des Pflegebudgets und zur aktuellen BSG-Rechtsprechung zur Abrechnung und Abrechnungsprüfung.

    Weitere Einzelheiten zu dem Seminar entnehmen Sie bitte der beigefügten Seminarbeschreibung.

     

    Ort: Mainz
    Datum: 11.12.2024
    Anmeldefrist: 22.11.2024
    Preis 320,00
    Freie Plätze:
    23
  • Spezialfragen der Abrechnung und Abrechnungsprüfung im G-DRG-System 2025
    – Online-Seminar am 17. Dezember 2024

    Mit diesem Seminar bringen wir Ihre Kenntnisse zum DRG-Fallpauschalenkatalog und den Abrechnungsbestimmungen auf den neuesten Stand. Sie erhalten Tipps zu Abrechnungsfragen, zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu MD-Prüfungen sowie der Regelungen der PrüfvV, zur Abrechnung des Pflegebudgets und zur aktuellen BSG-Rechtsprechung zur Abrechnung und Abrechnungsprüfung.

    Weitere Einzelheiten zu dem Seminar entnehmen Sie bitte der beigefügten Seminarbeschreibung.

     

    Ort: Online-Seminar
    Datum: 17.12.2024
    Anmeldefrist: 22.11.2024
    Preis 220,00
    Freie Plätze:
    40
  • Ambulante Leistungen im Krankenhaus
    – Seminar am 26.11.2024 in Mainz

    Obwohl der „Sicherstellungsauftrag“ für die ambulante Versorgung bei der Kassenärztlichen Vereinigung und den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten liegt, werden jährlich über 40 Millionen Patientinnen und Patienten ambulant, vorstationär, nachstationär oder stationsersetzend im Krankenhaus behandelt. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt im Wesentlichen auf Basis des Tarifwerks der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten (EBM). Verschaffen Sie sich einen strukturierten Überblick über die vielfältigen Rechtsgrundlagen und Abrechnungsregeln der ambulanten Leistungserbringung im Krankenhaus.

    In diesem Seminar erhalten Sie umfassende Informationen über die ambulanten Versorgungs­formen im Krankenhaus, deren rechtliche Zugangsvoraussetzungen und einen Überblick über die Höhe der jeweils erzielbaren Erlöse.

     

     

    Ort: Mainz
    Datum: 26.11.2024
    Anmeldefrist: 12.11.2024
    Preis 320,00
    Freie Plätze:
    0
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